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Anforderungen des Dienstnehmers


Für den Dienstnehmer ist die Dienstimplementierung transparent. Somit ist ihm auch nichts von der bausteinbasierten Architektur der den Dienst erbringenden Anwendung bekannt. Dies bedeutet, daß auch keine speziellen Anforderungen des Dienstnehmers, die über die bereits angegeben allgemeinen Anforderungen hinausgehen, existieren können.



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