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4.5 Eingliederung des Personalbedarfs in den OE

Wie in Kap. 4.2 schon erwähnt, ist die Organisationseinheit (OE) das Grundelement der Aufbauorganisation. Sie stellt die Zusammenfassung von Teilaufgaben zum Arbeitsbereich einer Person dar. Da sich der zweite Teil der DA mit technischen Themen befaßt, ist es sinnvoll schon an dieser Stelle jeder OE auch einen Netzverantwortlichen zuzuordnen. Die Zuordnung dieser Personen, soweit bekannt, zu den OE stellt sich wie folgt dar:
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