Informationen zu mündlichen Prüfungen am Lehrstuhl Kranzlmüller
Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Fragen rund um mündliche Prüfungen am Lehrstuhl von Prof. Kranzlmüller.
Bitte lesen Sie diese Informationen, bevor Sie eine Prüfungsanfrage stellen.
Ãœbersicht
Wer kann sich mündlich prüfen lassen?
Wenn Ihre Prüfungsordnung mündliche Prüfungen in Informatik vorsieht und die Themen/Fächer der Prüfung ganz oder teilweise Lehrveranstaltungen umfassen, die am Lehrstuhl von Prof. Kranzlmüller angeboten werden, können Sie eine Prüfungsanfrage stellen. Die häufigsten Fälle sind:
- Diplom-Teilprüfung in Informatik oder Medieninformatik (K-Säule)
- Teilprüfung/Schwerpunktprüfung zum Ersten Staatsexamen im Lehramt Informatik
- Diplom-Teilprüfung für Studenten mit Nebenfach Informatik
Welche Fächerkombinationen/Prüfungsstoff-Zusammenstellungen sind möglich?
Je nach Studiengang und Prüfungsordnung sind die zu prüfenden oder prüfbaren Fächer/Vorlesungen vorgegeben. Bei Wahlmöglichkeiten liegt es in der Verantwortung des Studenten, sicherzustellen, dass eine zu prüfende Fächerkombination mit der jeweils anzuwendenden Prüfungsordnung konform ist. Dies gilt insbesondere bei Nebenfach- oder Staatsexamensprüfungen. Bitte halten Sie ggf. Rückfrage mit dem zuständigen Prüfungsamt.
Diplom-Teilprüfungen in Informatik oder Medieninformatik in der K-Säule umfassen mindestens 12 Semesterwochenstunden (SWS). Bildet die K-Säule den Schwerpunkt des Informatik-Studiums, erhöht sich der Umfang auf 18 SWS. Für die Zusammenstellung des individuellen Prüfungsstoffs gelten dabei folgende Richtlinien:
- Eine Vorlesung kann mit der Anzahl an SWS eingebracht werden, die in dem Semester, in dem die Vorlesung gehört wurde, im Vorlesungsverzeichnis angegeben war.
- Eine Übung kann eingebracht werden, wenn der Übungsschein erreicht wurde. In der Regel werden hierfür 2 SWS anerkannt. Ausnahmen bilden 1-stündige Übungen, für die kein vollwertiger Übungsschein, sondern ein sogenannter Vorlesungsschein vergeben wird. Eine Übung kann nicht anerkannt werden, wenn der zugehörige Schein zur Anmeldung verwendet wird.
- Ein Praktikum kann eingebracht werden, wenn der Praktikumschein erreicht wurde. Für ein Praktikum werden immer mindestens 2 SWS anerkannt. In Abhängigkeit vom weiteren Prüfungsstoff können eventuell auch mehr SWS für ein Praktikum anerkannt werden, jedoch niemals mehr als 4 SWS. In welchem Umfang das Praktikum als Prüfungsstoff anerkannt werden kann, liegt im Ermessen des Prüfers. Ein Praktikum kann nicht anerkannt werden, wenn der zugehörige Schein zur Anmeldung verwendet wird.
- Eine Kürzung des prüfungsrelevanten Stoffs, um die Anzahl der SWS zu reduzieren, ist nicht möglich.
Mögliche Veranstaltungen und aktuelle SWS
Veranstaltungen am Lehrstuhl Kranzlmüller
- Rechnernetze und Verteilte Systeme (3V+2Ü)
- Sicherheit vernetzter Systeme (IT-Sicherheit) (3V+2Ü)
- IT-Management (3V+2Ü)
- Einführung in Grid-Computing (3V+2Ü)
- Parallel Computing: Grundlagen und Anwendungen (3V+2Ü)
- Virtual Reality (3V+2Ü)
- Virtualisierte Systeme (3V+2Ü)
- Programmieren im Grid (3V+2Ü)
- Netz- und Systemmanagement (3V)
- Komponenten zum Aufbau von Rechnernetzen (3V)
- Praktikum IT-Sicherheit (2-4P)
- Praktikum Rechnernetze (2-4P)
- Rechnerbetriebspraktikum (2-4P)
- Praktikum Advanced Computing (2-4P)
Prüfbare Veranstaltungen anderer Lehrstühle:
- (Mobile und) Verteilte Systeme (3V+1Ü)
- Mobilkommunikation (3V+1Ü)
- Selbstorganisierende Netzwerke (3V+1Ü)
- Einführung in die Informatik: Systeme und Anwendungen (na)
- Einführung in die Informatik: Programmierung und Software-Entwicklung (na)
- (Weitere Veranstaltungen nach Absprache)
Prüfungstermine
Prüfungstermine werden individuell vergeben (siehe unten). Wenn Sie Ihre Prüfungsanfrage stellen, werden wir versuchen, Ihre Terminwünsche und Randbedingungen (z.B. Termine anderer Prüfungen) bestmöglich zu berücksichtigen.
Prüfungsanfrage stellen
Um einen Prüfungstermin zu vereinbaren, senden Sie bitte eine E-Mail an pruefung@nm.ifi.lmu.de. Bitte geben Sie in dieser Mail an:
- Persönliche Daten (Name, Vorname)
- Studiengang und angestrebter Abschluss (z.B. Informatik, Diplom)
- Gewünschter Prüfungsstoff (siehe Liste oben) unter Angabe der prüfungsrelevanten Semesterwochenstunden (SWS)
- Sofern gemäß Prüfungsordnung erforderlich: Pflichtschein, der zur Anmeldung zur Prüfung verwendet wird
- Gewünschter Prüfungstermin (siehe Liste oben)
- Sonstige relevante Informationen (z.B. Termine anderer Prüfungen, sonstige Randbedingungen, Fragen, ...)
- Telefonnummer (!) für Rückfragen (idealerweise Handynummer, ggf. Angaben zur Erreichbarkeit)
Wichtig:
- Bitte lesen Sie zuerst die Informationen auf dieser Seite, bevor Sie den Lehrstuhl kontaktieren.
- Bitte stellen Sie Ihre Prüfungsanfrage möglichst frühzeitig, idealerweise mindestens 10 bis 12 Wochen vor Ihrem gewünschten Prüfungstermin, bis zu 6 Monate im Voraus.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Prüfungsanfrage?
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche, in den Semesterferien bis zu 2 Wochen.
Wo muss ich meine Formulare (Prüfungsprotokoll, Stoffzusammenstellung, Laufzettel) einreichen, damit diese unterschrieben werden?
Alle Informationen zu den Formalitäten erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Prüfungsanfrage gestellt haben. Bitte reichen Sie Formulare nur am Lehrstuhlsekretariat ein, nachdem Sie dazu aufgefordert wurden, weil die Formulare sonst nicht bearbeitet/unterschrieben werden können.
Wo erhalte ich die Prüfungsformulare (Prüfungsprotokoll, Stoffzusammenstellung, Laufzettel)?
Die für Sie relevanten Formulare erhalten Sie in Ihrem Prüfungsamt. Außerdem stehen elektronische Versionen zur Verfügung:
Wovon hängt ab, in welchem Umfang (SWS) ein Praktikum als Prüfungsstoff akzeptiert wird?
Das hängt im Wesentlichen vom weiteren Prüfungsstoff und von den inhaltlichen Überschneidungen ab. Überschneidet sich ein Praktikum thematisch stark mit einer anderen zu prüfenden Veranstaltung (z.B. Praktikum IT-Sicherheit und Vorlesung IT-Sicherheit, Praktikum Rechnernetze und Vorlesung Rechnernetze & Verteilte Systeme, usw.), werden in der Regel weniger als 4 SWS (jedoch immer mindestens 2 SWS) angerechnet. Generell gilt: Die mit einer SWS des Prüfungsstoffs verbundenen Themen sollten in der Zusammenstellung einmalig sein.